Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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die Stadt, die Patronate der beiden Vorstädte St. Pauli und St. Georg, die 
beiden Landherrenschaften der Gebiete der Marsch und der Geestlande und das Amt 
Ritzebüttel. 
Frankfurt a./M. 
Zur gültigen Ausstellung der Ehe-Konsense (Trauscheine) sind für die Ange- 
hörigen der Stadt die Stadt-Kanzlei, für die Angehörigen der Landgemeinden das 
Land-Verwaltungsamt die befugten Behörden. 
Weimar am 27. April 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des JInnern. 
von Watzdorf. 
Bekanntmachung. 
Mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist das Per- 
sonen-Geld bei den Posten zwischen Weimar und Rudolstadt vom 10. dieses 
Monats an auf Sieben Silbergroschen für die Person und Meile erhöhet worden. 
Weimar am 9. Mai 1859. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
Durc der Hef- Guchdruckerei in Weman.
	        
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