Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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Ministerial---Bekanntmachungen. 
I. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Führung 
des Katasters von Weiden der Großherzoglichen Bezirks= Katasterführung in Butt- 
städt übertragen worden ist. Weimar am 12. Mai 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
ebartement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Nachdem die Ausfuhr von Schlachtvieh, und zwar von Rindvieh, 
Schweinen, Hammeln, anderem Schaafvieh und Ziegen von der Königlich Bayer= 
schen Regierung über die westliche Zollgrenze (vom Haupt-Zollamtsbezirke Zwei- 
brücken bis zum Haupt-Zollamtsbezirke Lindau, beide eingeschlossen), ferner von 
Seiten der Königlich Württembergschen und Großherzoglich Badenschen Regierungen 
über ihre Zollgrenzen verboten worden ist und auch die Königlich Preußische Re- 
gierung dieser Maßregel hinsichtlich der äußeren Zollgrenze (gegen das Zollvereins- 
Ausland) im Westen der Monarchie sich angeschlossen hat: so wird auf höchsten 
Befehl und auf dem Grunde des §. 3 des Zollgesetzes vom 1. Mai 1838 die 
Ausfuhr von Schlachtvieh (Pos. 39 b—e der II. Abtheilung des Vereins- 
Zolltarifs) aus dem Großherzogthume über die vorbezeichneten Grenzen des Zoll- 
vereines nach dem Zollvereins-Auslande bei Vermeidung der in dem Gesetze über 
Untersuchung und Bestrafung der Zollvergehen von gleichem Tage festgesetzten Stra- 
fen bis auf Weiteres hierdurch verboten. 
Zugleich werden die diesseitigen Staatsangehörigen vor dem, bei Uebertretung 
des Verbotes sie treffenden Schaden und Nachtheil gewarnt. 
Weimar am 27. Mai 1859. 
· Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Thon. 
Bekanntmachung. 
Nach stattgefundener Ermittelung ist die Post-Distance 
a) zwischen Weimar und Kötschau auf Eine und eine halbe Meile, 
b) zwischen Jena und Kötschau auf Eine und eine Viertel Meile 
durch Verfügung des Großherzoglichen Staats-Ministerinms vom 7. d. M. für 
die Zwecke der Postanstalt festgestellt worden. 
Weimar am 13. Mai 1859. 
Großherzoglich Sächsice. Hber * Postinspektion. 
Bergfeld 
  
Druck der Hof--Buchdruckerci iu Weimar.
	        
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