Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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Wegen Ausschreibung des Steuerzuschlages für die Jahre 1860 und 1861 
bleibt das Weitere, nach dem sich ergebenden Bedarf, zu verordnen vorbehalten. 
Urkundlich haben Wir gegenwärtiges Steuergesetz, dessen Ausführung Unserem 
Staats-Ministerium obliegt, höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Groß- 
herzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Ettersburg am 1. Juni 1859. 
Carl Alexander. 
G. Thon. von Wintzingerode. 
Gese 6 
über die Ausschreibung eines außerordent- 
lichen Zuschlages zu der allgemeinen Ein- 
kommensteuer auf das Jahr 1859. 
  
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimar.
	        
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