Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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4. Berechnung der Jollrückvergütung. 
Von den unter Kontrole ausgegangenen Fabrikaten beträgt die Zollrückvergütung für 
die darin begriffenen ausländischen Blätter: 
a. Beim Rauchtaback. 
Ausfuhr in die Schweiz. 
Von 499 Zentner 6 Pfund 95 wro des à 7 s ver Zentner auf 3,493 fl. 
25 kr. berechneten Eingangszolles 3)318 fl. 45 kr. 
b. Beim Schunpftaback. 
1. Ausfuhr in die Schweiz. 
Von 39 Zentner 5 Pfund 75 Prozent des à 7 t Zentner 
auf 273 fl. 21 kr. berechneten Eingangszolles . 205»1» 
2. Ausfuhr nach anderen Staaten. 
Von 16 Zentner 94 Pfund à 4 fl. 5 kr. per Zentner .. 69»10» 
Zusammen 3,592 fl. 56 kr. 
Dreitausend Fünfhundert Neunzig Zwei Gulden Sechsundfunfzig Kreuzer. 
...... den.........18. 
GroßherzoglichesHaupts.....Amt. 
Als richtig anerkannt 
Der Fabrikant:
	        
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