Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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Beförderung der Civil-Rechtspflege abgeschlossenen Konventionen, ingleichen die Aus- 
dehnung der Gültigkeit der erstern Konvention auf den Fürstlich Reuß-Plauenschen 
Landestheil Lobenstein-Ebersdorf betreffend, nach erfolgter gegenseitiger Auswechse- 
lung der betreffenden Ministerial-Erklärungen d. d. Weimar den 4. Juni 1859 
und Gera den 22. Juni 1859 folgenden wörtlichen Inhaltes: 
Zufolge Statt gefundener Verhandlungen haben sich die Regierungen des 
Großherzogthumes Sachsen-Weimar-Eisenach und des Fünstenthumes Reuß- 
Plauen jüngerer Linie zu der Erklärung vereinigt, daß die zwischen den 
beiden Staaten zur Beförderung der Strafrechtspflege und bezüglich zur Be- 
förderung der Civil-Rechtspflege unter dem 20. März bezüglich 28. Februar 
1832 abgeschlossenen Uebereinkünfte als annoch in voller Wirksamkeit und 
Geltung bestehend, namentlich, soviel die Konvention über die Strafrechts- 
pflege angeht, als gleichmäßig auch auf den Fürstlich Reuß-Plauenschen 
j. L. Landestheil Lobenstein-Ebersdorf ausgedehnt und gültig betrachtet wer- 
den und diese Wirksamkeit und Geltung so lange behalten sollen, als nicht 
von der einen oder andern Regierung Kündigung erfolgt und solche öffent- 
lich bekannt gemacht worden ist. In diesem Falle soll die gekündigte Ueber- 
einkunft mit dem Ablauf des nächsten auf die Kündigung folgenden Kalen- 
derjahres erlöschen. 
zur Kenntnißnahme und Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 26. Juni 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
III. Vom 15. dieses Monats ab ist bis auf Weiteres der Netto-Taxpreis 
eines Blutegels auf 2 Silbergroschen 6 Pfennige festgestellt worden. 
Weimar am 5. Juli 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
IV. Unter Bezugnahme auf das durch das Gesetz vom 1. Juni d. J. (Re- 
gierungs-Blatt Nr. 18) erfolgte Ausschreiben eines außerordentlichen Zuschlages
	        
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