Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogehum 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
Nummer 25. Weimar. 23. Oktober 1859. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Von Seiten der Herzoglich Nassauschen Staatsregierung ist in dem Orte 
Höhr, an der Straße von Vallendar nach Herschbach, eine Steuerstelle mit der 
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen errichtet worden. 
Mit Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1354 
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. Weimar am 15. August 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
II. Im Herzogthum Nassau ist durch Gesetz vom 23. Juli d. J. das im 
Inlande bereitete Bier mit einer Steuer belegt und in Folge dessen demnächst 
weiter bestimmt worden, daß vom 1. künftigen Monats ab von dem dahin ein- 
gehenden Bierc eine Uebergangsabgabe im Betrage von Einem Gulden zwanzig Kreu- 
zer für die Ohm zu 80 Maß (160 lleitres) entrichtet werden und die Erhebung 
und Kontrolirung dieser Abgabe durch die auch zur Erhebung der Branntweinsteuer 
bestellten Behörden erfolgen soll. 
Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 18. August 1854 
(Seite 297 des Regierungs-Blattes) wird solches hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 1. September 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
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