160
III. Zur zollamtlichen Abfertigung der auf der kürzlich eröffneten Kattowitz-
Zabkowitzer Eisenbahn ein= und ausgehenden Züge ist Königlich Preußischer Seits
in Kattowitz eine Bahnhofs-Steuer-Expedition mit den Befugnissen eines Haupt-
Zollamtes vorläufig errichtet worden, was mit Bezug auf die Ministerial-Bekannt-
machung vom 8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes) hiermit
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 21. September 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
IV. Vom 1. Oktober d. J. ist bis auf Weiteres der Tax-Preis eines
Blutegels auf Zwei Silbergroschen drei Pfennige netto herabgesetzt worden.
Weimar am 24. September 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
V. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß höchster Anord-
nung zufolge von der Erhelung der durch Gesetz vom 1. Juni d. J. für den 18.
Oktober d. J. ausgeschriebenen Kriegsstener fürerst abgesehen werden soll.
Weimar am 29. September 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
VI. Mit Bezug auf die Ministerial Bekanntmachung vom 8. September
1854 (S. 333 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß dem Königlich Preußischen Unter-Steueramte Heiligen stadt die
Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist.
Weimar am 29. September 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
VII. Nachdem an die Stelle des verstorbenen Steuer Inspektors Heideloff
zu Arnstadt der zeitherige Fürstlich Schwarzburg-Sondershausensche Landraths-