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Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertiget wor-
den, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 12. Oktober 1859.
Großberzoglidh Sachsisches Staats- Mimsterium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
Bekanntmachungen.
I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 28. Juni 1853 wird hier-
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Fürstlich Thurn und DTaxissche
Postverwaltung zur Erleichterung der Frankatur der Korrespondenz, insbesondere
nach außerdeutschen Ländern, durch Marken mit landesherrlicher Genehmigung nun-
mehr auch Freimarken im Werthe von Fünf und Zehen Silbergroschen durch die
Poststellen ausgeben läßt.
Die Freimarken zu Fünf Silbergroschen sind auf weißem Papier mit Lila-
Druck, diejenigen zu Zehen Silbergroschen auf weißem Papier mit Orange-Druck
bergestellt und tragen außerdem — abgesehen von den Werthbeträgen — dieselben
Kennzeichen, wie die in der Bekanntmachung vom 28. Juni 1853 unter 2 bezeich-
neten Markensorten.
Weimar am 27. September 1859.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.
II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 28. Juni und 15.
Dezember 1853, die Frankirung der Korrespondenz durch Marken betreffend, wird
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch die gewöhnlichen Landbestell-
gebühren für Briefpostsendungen, deren Aufgabe= und Abgabe-Postort im Fürstlich
Thurn= und Daxisschen Postbezirke liegt, insoweit auch durch Freimarken bei der
Aufgabe entrichtet werden können, als eine Vorausbezahlung überhaupt Statt fin-
den kann.
Weimar am 5. Oktober 1859.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.
Druck der Hof · Enchorncerei in Weimar