Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertiget wor- 
den, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 12. Oktober 1859. 
Großberzoglidh Sachsisches Staats- Mimsterium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
Bekanntmachungen. 
I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 28. Juni 1853 wird hier- 
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Fürstlich Thurn und DTaxissche 
Postverwaltung zur Erleichterung der Frankatur der Korrespondenz, insbesondere 
nach außerdeutschen Ländern, durch Marken mit landesherrlicher Genehmigung nun- 
mehr auch Freimarken im Werthe von Fünf und Zehen Silbergroschen durch die 
Poststellen ausgeben läßt. 
Die Freimarken zu Fünf Silbergroschen sind auf weißem Papier mit Lila- 
Druck, diejenigen zu Zehen Silbergroschen auf weißem Papier mit Orange-Druck 
bergestellt und tragen außerdem — abgesehen von den Werthbeträgen — dieselben 
Kennzeichen, wie die in der Bekanntmachung vom 28. Juni 1853 unter 2 bezeich- 
neten Markensorten. 
Weimar am 27. September 1859. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 28. Juni und 15. 
Dezember 1853, die Frankirung der Korrespondenz durch Marken betreffend, wird 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch die gewöhnlichen Landbestell- 
gebühren für Briefpostsendungen, deren Aufgabe= und Abgabe-Postort im Fürstlich 
Thurn= und Daxisschen Postbezirke liegt, insoweit auch durch Freimarken bei der 
Aufgabe entrichtet werden können, als eine Vorausbezahlung überhaupt Statt fin- 
den kann. 
Weimar am 5. Oktober 1859. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
Druck der Hof · Enchorncerei in Weimar 
  
 
	        
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