Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

II. Nachdem zwischen der Großherzoglich Sächsischeü Slaatsregierung und 
der Fürstlich Thurn und Taxisschen Postverwaltung am 24. August vorigen Jahres 
ein Vertrag, die Benutzung der Werra-Eisenbahn im Großherzogthume Sachsen 
durch die Landesposten betreffend, abgeschlossen und derselbe hierauf gegenseitig rati— 
fizirt worden ist: so wird dieser Vertrag zur Nachachtung hiermit öffentlich bekannt 
gemacht. 
Weimar am 10. Januar 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Vertrag, 
die Benutzung der Werra-Eisenbahn im Großherzog-= 
thume Sachsen durch die Landesposten betreffenk. 
Nachdem in Folge der Staatsverträge zwischen Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha vom 16. September 1847 und 
vom 16. Oktober 1855, die Ausführung der Werrabahn betreffend, Art. 4 und 
11, bezüglich Art. 8 in Verbindung mit der höchsten Konzessiono-Urkunde vom 
21. Dezember 1855, sowie mit §. 2 des dazu gehörigen Statuts der Werra-Eisen- 
bahngesellschaft und mit §. 306 und F. 37 des in Ansehung mehrer Vorschriften 
für die Werra Eisenkahn angenommenen Königlich Prcußischen Gesetzes über die 
Eisenbahn= Unternehmungen vom 3. November 1838 die Großherzoglich Sächsische 
Staatsregierung der gedachten Altien-Gesellschaft verschierene Leistungen zum Vor- 
theil der Landesposten auferlegt, dabei aler sich die Bestimmung darüber vorbehalten 
hat, ob und in wie weit die fraglichen Leistungen rer Fürsilich Thurn und 
Taxisschen Postverwaltung überwiesen oder für die Großherzogliche Staatskasse in 
Anspruch genommen werden sollen: so sind zum Zweck einer Vereinbarung mit der 
Großherzoglich Sächsischen Regicrung über die Benutzung der Werra-Eisenbahn im 
Großherzogthume durch die Landesposten kommissarische Verhandlungen zwischen den 
Beauftragten der Großherzoglichen Ober-Postinspektion, nämlich: 
dem Großherzoglichen Staatsrathe Karl Christian Cäsar Bergfeld, 
dem Großherzoglichen geheimen Regierungrathe Ferdinand Gustav Adolph 
Schambach und 
dem Großherzoglichen Kreisgerichtsrathe Heinrich Gottfried Demelius
	        
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