Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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Uegierungs-PBlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 33. Weimar. 23. Dezember 1859. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem auch die Kaiserlich Oesterreichsche Regierung für den ganzen Um- 
fang des Oesterreichschen Kaiserstaates, vom 1. Januar 1860 an, dem durch 
die Ministerial-Verordnung vom 28. Januar 1851 bekannt gemachien Vertrage 
über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimations-Mittel beigetreten ist: so wird 
solches andurch zur öffeutlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 12. November 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
II. Im Königreiche Sachsen wird mit dem 1. Dezember dieses Jahres in 
Reichenberg ein mit unbeschränkten Begleitschein= und Abfertigungs-Befugnissen. 
versehenes Nebenzollumt J. und auf dem Bahnhofe zu Zittau eine interimistische 
Zoll-Expedition in das Leben treten, was unter Bezug auf die Bekanntmachung 
vom 8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes) hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 23. November 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Zur Beseitigituͤg von Mihverständnissen, welche #in dieser Beziehung 
seiherm v und wiedet worgekommen sind werden die Großherzoglichen Rechnungs- 
ämter und übrigen Steuer-Lokalkommissionen im Großherzogthume zu behufiger 
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