Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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VI. Um den durch den Unterhalt und die Kur der Pfleglinge der Großher= 
zoglichen Irren-, Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena verursachten Aufwand voll- 
ständig decken zu können, ist vom 1. Jannar 1859 an eine Erhöhung der für 
jeden Pflegling zu leisteuden Vergütung um Vier Thaler jährlich ohne Unterschied 
des Geschlechtes nothwendig. 
Dieses wird mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten 
Staats-Ministeriums vom 24. Januar 1856 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 30. Dezember 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
VII. Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. Oktober 
1844 (Seite 163 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre) wird hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Königlich Bayerscher Seits in der Stadt 
Culmbach, im Hauptzoll-Amtsbezirke Bamberg und an der Bayperschen Süd- 
Nordbahn gelegen, vom 10. d. M. an eine Kontrole-Stelle für die steueramtliche 
Abfertigung übergangssteuerpflichtiger Gegenstände errichtet werden wird. 
Weimar am 8. Jannar 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
  
Druck der Hof= Buchbruckerel in Weimar.
	        
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