Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

Uegierungs-Platt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 4. Weimar. 15. Februar 1859. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, die nachstehenden Ssa- 
tuten der unter dem Namen Weimarische Bade= und Wasch-Anstalt in hiesiger 
Residenz-Stadt errichteten Aktien-Gesellschaft landesherrlich zu bestätigen, auch der 
gedachten Gesellschaft die Rechte einer juristischen Person zu verleihen gnädigst ge- 
ruht haben: so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 26. Januar 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Statuten 
der 
Weimarischen Wasch= und Bade-Anstalt. 
8. 1. 
Unter der Benennung: 
„Weimarische Wasch- und Pade-Anstalt“ 
verbindet sich eine Aktien-Gesellschaft zum Bau und Betriebe einer Anstalt, welche 
die Bestimmung hat, dem Publikum die Gelegenheit zu behaglichem Baden und zu 
zweckmäßiger und möglichst billiger Reinigung der Wäsche zu bieten. 
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Weimar, ist nicht auf eine bestimmte Zeit- 
dauer beschränkt und genießt die Rechte einer juristischen Person. 
7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.