Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

Seile des 
# u h — Kegierungs= 
Glattes 
  
Großherzogin Sophie, Königliche Hoheit, übernimmt den Schuc und 
die oberste Aufsicht über die Sparkasse zu Eisenach 212. 
Grundherrliche Rechte. Nachtrag vom 8. Oktober 1859 zu dem Ge- 
setbe vom 18. Mai 1848 im Betreff der Ablösung dieser Recht.. 4175—181. 
Grundstücke. Gesetz über die Zusammenlegung derselbtn 1383—197. 
Gäter--Transport auf den Eisenbahen 25—36. 
Siehe auch Eisenbahnen. 
Gustav-Adolph-Stiftung und dessen Zweigvereine in dem Großherzog= 
thume haben die Rechte einer juristischen Person und milden Skiftung er- 
hallen. 52. 
Heilanstal ten zu Jena. In allen das Kasse= oder Rechnungs-Wesen der- 
selben betreffenden Angelegenheiten hat man sich an die Oroßderzogliche 
Kassever waltung dieser Anstalten zu wenden 72. 
Heimathsverhältnisse. Nachtrag vom 7. April 1859 zu dem Gesetze 
darüber vom 23. Februar 1500 78. 
Hessen-Homburg — Landgrafschaft. — Siehe Paßkarten. 
Hufeisen. Siehe Burden. 
Ilmenau. Siehe Post und Steuer-Oberkontroleur. 
Impfschein — ärztlicher — ist von einem jeden in die Schule eintretenden 
Kinde vorzuzeigen. .... 71. 
Irren-, Heil- und Pflege-Anstalt zu Jena. Eröhung der jahrlichen 
Vergätung für jeden Pflegling in derselen 12. 
  
. 
Jena. Siehe Entbindungsanstalt, Heilanstalten, Irren-, Heil- 
und Pflege-Anstalt und Postentfernung. 
K. 
Kaltennordheim. Siehe Steuer-Oberkontroleur. 
Kassenanweisungen — Großherzogl. Sächsische — a) Gesetz, die Er- 
neuerung und b) Ministerial-Bekanntmachung, die Beschreibung derselben betr. 
Kataster-Führer, deren Gebuͤhren bett.. . 
  
163. 
171— 174. 
65.
	        
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