Seite des
* b# 1. o,
4
Mahlsteine. Siehe Broadwell.
Malzschrotmenge. Verwaltungsvorschrift bei einem Uebergewichte über
die angemeldete, zur Brau-Einmaischung bestimmtt .... 63.
Maria Pawlowna, Großherzogin von Sachsen, Großfürstin von Ruß-
land, Kaiserliche Hoheit: à) Höchstderen Ableben; b) Anordnung einer Lau-
destrauer; c) Verbot alles offentlichen Tanzes und Musikhaltens; d) Wieder-
aufhebung der Anordnungen unter b unee . 139. 141.
Marken. Siehe Freimarken.
Meiningen. Siehe Steuer-Oberkontroleur.
Melpers. Siehe Steuer-Oberkontroleur.
Militär — einheimisches oder fremdes — Anderweite Bestimmungen über
dessen Verpflegung und Einquartierung und die dafür zu leistende Geldeat--
schaͤdigung.. 141 — 144.
Münzen,, welche nach dem nun bestehenden Landes- Muͤnzfuße fuͤr das Groß-
herzogthum ausgepraͤgt und in Umlauf gesetzt worden sind 50.
Münzsorten, welche von den Großherzogl. Kassen und Einnahmestellen bis
auf Weiteres in Jahlung anzunehmen sind. Verzeichniß derselben. .1—5.
N. «
Nassqu—Hekzogthum-:
1) von dem dahin eingehenden Biere ist eine Uebergangsabgabe zu entrichten 159.
2) Veränderungen in den Steuerstellen desselben rücksichtlich der Besuaniß
zur Abfertigung Uebergangssteuerpflichtiger Gegenstaͤnde 213.
Notare. Siehe Advokaten.
O.
Ober-Appellationsgerichts-Ordnung vom 3. Oktober 1816. Ab.
aͤnderung des 8. 10 derselben im Betreff der Praxis der Advokaten E
dem Gesammt-Oberappellations-Gericht 22.
Oesterreichsche Regierung. Siehe Paßkarten. 6
Orts-Steuereinnahmen. Siehe Steuereinnahmen.
Papiergeld — Staats-Papiergeld —
1) Beitritt der Fürstl. Reußischen Rgierung Alterer Linie zu Greiz zu der
wegen gegenseitiger Zulassung des Papiergeldes zwischen dem Großher-