Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

JSuhalt. 
Selte des 
Regierungs, 
Blattes. 
  
  
  
zogthume, den drei Herzogthümern Sachsen und dem Fürstenthune 
Schwarzburg-Rudolstadt abgeschlossenen Uebereinkunft ... 
2) Gesetz wegen Erneuerung des Großherzogl. Saͤchsischen Papiergeldes. 
3) Ministerial-Bekanntmachung im Betreff bieses neuen Papiergeldes und 
dessen Beschreibung 
Pastkarten. Beitritt der Landgrafschaft Hessen- Hemoucg und der Kaiserl. 
Königl. Oesterreichschen Regierung zu dem Vertrage vom Jahre 1851 über 
den Gebrauch der Paßkarten als Legitimations-Mittel. 
Pensionirung der Witwen und Waisen verstorbener Staatediener. 
trag vom 16. Februar 1859 zu dem Gesetze vom 6. April 1821 
Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen der Schullehrer. Nachtrag 
vom 9. November 1859 zu dem Statut vom 1. Oktober 1841 
Verordnung über die Verwaltung und Beaussih- 
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Pfarrei-Waldungen. 
tigung derselben 
Pferde; deren Ausfuhre aus dem Großherzogthume über die Grenzen gegen 
das Zollvereins = Ausland verboten 
Post für Personen; deren Herstellung zwischen Kranichfeld und Ilmenau aͤber 
Stadtilm 
Vostentfernung zwischen Weimar und * ingleichen awischen Vena 
und Kötschau. 
Post. Freimarken. Siehe Freimarken. 
Post-Kurse a) zwischen Arnstadt und Saalfeld über Remda, 
Weimar und Rudolstadt. — Das Personengeld auf denselben 
R. 
Rechtsanwälte. Siehe Advokaten. 
Nechtspflege, deren Beförderung. Fortdauer der Gültigkeit der zwischen 
dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen-Coburg= Gotha im 
Jahre 1832 geschlossenen Konventio 
Rechtsstreitigkeiten — börgerliche — R vom 28. Mai 1857 zu 
Vereinfachung und Abkuͤrzung des — in nrns Nachtrag vom 
5. März 1859 zu 8. 25 des Gesetzz ·..·. 
Nemda. Siehe Post-Kurse. 
Neusß, aͤlterer kLinie, Fuͤrstenthum. Siehe Papiergeld. 
Reuß, jüngerer Linie, Fuͤrstenthum. 
EEEIEIIEIILEEIIIIIEEIIIIEIIEIIIIEIIILEIEIEIIIIIIIIE 
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b) zwischen 
  
Siehe Civil-Rechtspflege und Strafrechtspflege. 
ANudolstadt. Siehe Post-Kurse. 
23. 
163. 
171— 174. 
24. 211. 
49. 
197. 
105 —110. 
54.— 
136. 214. 
96. 
64. 92. 
63. 
81.
	        
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