Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

Seite des 
J u h alt. Regierungs- 
Blattes. 
S. 
Saalfeld. Siehe Post-Kurse. 
Sachsen-Coburg-Gotha — Herzogthum — Siehe Rechtspflege. 
Sachwalter. Nachtrag vom 5. März 1859 . dem Gesetze über die Ge- 
bühren derselben vom 29. Oktober 18110000 81. 
Salzladungen aus den Salz-Magazinen nach verschiedenen Bestimmungẽ. 
orten. Vorschrift im Betreff deren Transportes 53. 
Salzungen. Poreise des Viehsalzes auf der dasigen Saline. .. 64. 71. 
Schiller-Stiftung — deutsche — erhält das Recht der moralischen Kor# 
perschaft. 212. 
Schlachtvieh, dessen Ausfohre aus dem Großherzogthume tber die Greyzen 
des Zollvereines nach dem Zollvereins-Auslande verboten und dieses Verbot 
wieder aufgehobhen .....·....... 96. 158. 
Schulkinder, deren ergtliche Impfschennnnnn 71. 
Schullehrer. Siehe Pensions-Anstalt. 
Schulversäumnisse in den katholischen Schulen. Gesetz über deren Be- 
strafungg. ...... 97. 
Schulwesen. Siehe Volksschulwesen. 
Schwangere, deren unentgeldliche Aufnahme in die Entbindungsanstalt zu 
Jena 14 Tage vor der zu erwartenden Niederkunft: 11. 
Seelenlisten. Siehe Bevöolkerungêaufnahme. 
Separat-Gebühren. Siehe Sporteln-Einnehmer. « 
Sonntags: Feier. Siebe Erfurtsche Gebietstheile. 
Sparkasse zu Eisenach. Uebernahme des Schutzes und der obersten Aufsicht, 
#ber dieselbe von Ihrer Königlichen Hoheit, der Frau Großherzogin Sop bie- 
und landesherrliche Bestätigung der nunmehrigen Anwendung der K.ö. 15, 
16 und 19 des Statutes dieser Sparkasse auf Ihre Königliche Hoheit. .212. 
Sporteln-Einnehmer der Unterbehörden. Vorschrift im Beereff deren 
Kollektur-Gebühren von den für eine Oberbehörde beigebrachten t 100. 
Sporteln= Gesetz der Gerichts= und Verwaltungs= Behörden vom 6. Dei 
zember 1853. Nachtrag zu demselen 65. 
Staatsangehörigkeit. Siehe Unterthanenrecht. 
Staatsbehorden. Weiterer Nachtrag zu den Geseczen vom Jahre 16580 
und 1853 über die Neugestaltung derselbken 50. 
Staatsdiener-Witwen und Waisen. Siehe Pensionirung. 
Stadtilm. Siehe Post. 
Steindachpappe — sogenannte —: 
1) wird als Bedachungs-Material für zulassig erachet 148. 
2) wird, mit Erlaubniß der Orts-Polizeibehörde in Anwendung gebracht, 
  
  
  
 
	        
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