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Zeitlofs mit der Bestimmung nach Altengronau, nach Detteibrunn und
Neuengronan, ferner nach Jossa und Margoß eingehenden übergangsabgabe-
Rlichtigen Gegenstäude, Altengronau als Abfertigungsstelle bestehen bleiben sot;
IV. im Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine:
1) die zeitherige Uebergangsstraße zwischen Ludwigstadt im Königreiche Bayern
über das sogenannte Geheeg und Lauenstein nach Gräfenthal im Herzogthume
Meiningen aufgehoben,
2) im Einverständnisse mit der Königlich Bayerischen Staatsregierung in der
Stadt Lichteufels auf dem Eisenbahnhofe daselbst ein Herzoglich Sachsen-Coburg-
Gothaisches Uebergangssteueramt, welches an die Stelle einer an den Binnengrenzen
gegen das Königreich Bayern belegenen Thüringischen Uebergangsstelle (zu Coburg)
tritt und welchem die übergaugsabgabepflichtigen Gegenstände, die mit der Lichten-
fels-Werra-Eisenbahn aus dem Königreiche Bayern in das Herzogthum Coburg ein-
geführt, oder durch dasselbe durchgeführt werden sollen, soweit sie nicht mit Ueber-
gangsschein versehen, zur Abfertigung vorzuführen sind — errichtet worden ist.
Weimar am 3. Juli 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
II. Unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Juni 1861
(Seite 123 folg. des Regierungs-Blattes) wird hierdurch zur öffentlichen Kunde ge-
bracht, daß
I. im Königreiche Preußen:
1) mit der Eröffnung der Verbindungsbahn zwischen Neu-Berun und Os-
wieczien, Provinz Schlesien, auf dem Bahnhofe zu Oswieczien ein Nebenzoll-
amt I mit der Befugniß zur Abfertigung auf Ladungsverzeichnisse und Ansagezettel,
sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen errichtet, das Nebenzoll-
amt Neu-Berun aber aufgehoben worden ist,
2) bei dem Unter-Steueramte zu Sorau in der Provinz Brandenburg eine
mit zwei Beamten besetzte Zoll-Expedition errichtet und derselben die Befugniß zu
Ausstellung und Erledigung von Begleitscheinen I beigelegt,