Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Genehmigungs-Urkunde. 
Nachdem von der Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft zu Erfurt, 
im Einverständnisse mit dem Verwaltungsrathe derselben, beschlossen worden war, die 
von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, unterm 3. April 1855 genehmigte 
Eisenbahnanleihe von drei Millionen Thalern, für welche 24,400 Stück Prioritäts- 
Obligationen der Thüringischen Eisenbahngesellschaft unter Zusicherung der Ver- 
zinsung mit 4½ Prozent ausgegeben waren, zu kündigen und — soweit die Obli- 
gationen nicht bereits zur Ausloosung gekommen — in eine vierprozentige Anleihe 
mit der nachstehenden Aenderung des früheren Emissions= und Tilgungs-Planes 
(Reg. Bl. vom Jahre 1855 Seite 39 und flg.) zu verwandeln, ist von der 
Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung zu dieser Kündigung bezüglich zu der 
nachstehenden Abänderung des Emissions= und Tilgungs-Planes unterm 6. Sep- 
tember 1862 die erforderliche Genehmigung ertheilt worden. 
Die gegenwärtige Urkunde nebst dem nachstehenden Nachtrage zum Emissions- 
und Tilgungs-Plane soll demnächst durch das Regierungs-Blatt zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht werden. 
Weimar am 2. Januar 1863. 
6 Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf.
	        
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