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a) in der Annahme bezüglich Rückzahlung von Einlagen und deren Verzinsung,
b) in der verzinslichen Wiederanlegung und Ausleihung der eingezahlten Fonds
bis auf einen gewissen zurück zu behaltenden Baarvorrath und der ent-
sprechenden Buchführung und Rechnungslegung darüber.
S. 10.
Die Sparkasse ist mit Ausnahme der Feiertage allwöchentlich am Dienstag,
vom Nachmittags 2 bis 4 Uhr, in dem dazu eingeräumten großen Sessions-Zimmer
des Rathhauses geöffnet. Alle Geldgeschäfte werden nur in dem Geschäfts-Lokal
der Sparkasse und in den bestimmten Geschäftsstunden besorgt. Eine Ausnahme
hiervon kann nur auf Grund einer vom Verwaltungsausschusse der Sparkasse aus-
gefertigten Vollmacht stattfinden. "
Einlagen unter 3 Silbergroschen werden nicht angenommen und nur, soweit
dieselben volle Thaler erreichen, verzinst.
Die Betheiligten erhalten über die Einlagen besondere je mit 1 Silber-
groschen zu bezahlende Schuldbücher der Sparkasse, welche mit deren Siegel ver-
sehen sind, auf bestimmte Namen lautend, für deren Eigenthümer, abgesehen von
der im Buche enthaltenen Bezeichnung desselben, der jedesmalige Inhaber (Pro-
ducent) gilt.
Jede Quittung über eine Einlage muß von dem Kassirer oder dessen Ver-
treter, von dem Gegenbuchführer oder dessen Vertreter und von dem jourirenden
Verwaltungsausschuß-Mitgliede unterschrieben seyn.
Die Sparkasse verzinst die Einlagen, soweit dieselben, wie angegeben, volle
Thaler erreichen, bis auf Weiteres mit drei Prozent jährlich, und zwar nur auf
volle Kalendermonate, d. h. alle Beträge, welche während des Laufes des Monates
eingelegt oder zurückerhoben werden, werden auf den betreffenden laufenden Monat
nicht mit verzinst. Brüche bis zu ½ werden nicht, dagegen aber von ½ ab mit
1 Pfennig berechnet.
Die Berechnung und Zuschreibung der Zinsen erfolgt, abgesehen von dem
Falle der Realisirung eines ganzen Sparkassebuches im Laufe des Jahres, erst am
Schlusse des Kalenderjahres und wird der Betrag derselben von dem beginnenden
Neujahre ab mit der Stammanlage gleich verzinst.
S. 11.
Die Einlagen werden auf Verlangen ganz oder theilweise lediglich an den