Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

3 
Bestimmung, daß an dem Genusse gedachter Stiftungen die Protestanten des Lan- 
des zu fünf Sechstheilen, die Israeliten zu Einem Sechstheil betheiligt seyn, auch 
daß an den von ihm für Gewerbe-Stipendien in Coburg gemachten Stiftungen, 
dafern durch Anmeldungen und Aufnahme der Betreffenden aus der Stadt und 
dem Herzogthume Sachsen-Coburg der Jahresbetrag nicht erschöpft wird, auch An- 
gehörige des Großherzogthumes Sachsen, neben Angehörigen anderer deutscher Län- 
der mit Ausnahme des Königreichs Bayern, zur Betheiligung unter den statuten- 
mäßigen Bedingungen zugelassen werden sollen. 
Nachdem die dankbare Annahme der obigen wohlwollenden Widmungen von 
Seiten der Großherzoglichen Staatsregierung, unter Verleihung der Rechte einer 
milden Stiftung hinsichtlich der unter Ziffer 1, 2 und 3 bezeichneten Fonds, er- 
folgt ist, wird Vorstehendes mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß mit der Verwaltung der Stiftung unter 1—3 der Grohherzogliche 
Bezirks-Direktor von Schwendler zu Eisenach betraut worden und von demselben 
das Nähere über die Betheiligung an der Stiftung für Lehrlinge bekannt gemacht 
werden wird. 
Weimar am 15. Dezember 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
II. Von der Saline Arnshall bei Arnstadt werden an die dießseitigen 
Staatsangehörigen in den Steuerbezirken Blankenhayn, Ilmenau und Remda 
a) aus gemahlenem Steinsalze von dem Königlich Preußischen Stein-Salz- 
bergwerke bei Erfurt bereitetes und vorschriftsmäßig denaturirtes Viehsalz 
zu dem Preise von 16 Sgr. für den Zentner, 
b) aus demselben Salze hergestellte Viehsalzlecksteine zu dem Preise von 
21 Sgr. für den Zentner 
verkäuflich abgelassen werden gegen die von den Großherzoglichen Steuer-Recep- 
turen zu Blankenhayn, Ilmenau und Remda deshalb ausgefertigten Bezugsanwei- 
sungen. 
Von dem unterzeichneten Ministerium wird solches hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. Dezember 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.