Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

82 
Expeditor-Stelle zu Dornburg aber dem Apotheker Eichmeyer übertragen wor- 
den ist. 
Weimar am 11. Juni 1864. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion. 
K. Bergfeld. 
III. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 19. März 1855 
(Seite 34 des Regierungs-Blattes v. J. 1855) bringen wir hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß, daß zur Erleichterung des Zeitungsverkehrs der Landorte vom 
1. Juli d. J. an die Bestellgebühren für die auf dem Wege des Post-Debits 
bezogenen Zeitungen für Abonnenten in Landorten nach den für die Bestellung in 
Postorten selbst bestehenden Sätzen erhoben werden sollen und hiernach künftig pro 
Jahr und Exemplar: 
bei 1—2 mal wöchentlicher oder selt'nerer Bestellung 5 Sgr. statt bisher 
6 und 12 Sgr. 
. 3—5 - - - - 10 Sgr. statt bisher 
12 und 16 Sgr. 
. 6—7 - - - - 14 Sgr. statt bisher 
16 Sgr. 
zu entrichten sind. 
Der Gleichförmigkeit halber werden die neuen Gebührensätze wie bei der Be- 
stellung innerhalb der Postorte im hälftigen Mehrbetrage erhoben werden, wenn 
täglich eine zweite oder weitere Bestellung stattfinden sollte. Dagegen werden 
für Regierungs-, Gesetz= und Amts-Blätter, ingleichen für Intelligenz= und Wochen- 
Blätter, welche erstere vertreten, falls die in unserer Bekanntmachung vom 16. De- 
zember 1851 (S. 495 des Regierungs-Blattes v. J. 1851) bezeichneten Bedin- 
gungen für den Eintritt der Speditions-Gebühren= Ermäßigungen erfüllt sind, auch 
bei der Bestellung nach Landorten die obigen Gebührensätze nur zur Halfte er- 
hoben werden. 
Weimar am 15. Juni 1864. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion. 
K. Bergfeld. 
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimar. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.