Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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Expeditor-Stelle zu Dornburg aber dem Apotheker Eichmeyer übertragen wor- 
den ist. 
Weimar am 11. Juni 1864. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion. 
K. Bergfeld. 
III. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 19. März 1855 
(Seite 34 des Regierungs-Blattes v. J. 1855) bringen wir hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß, daß zur Erleichterung des Zeitungsverkehrs der Landorte vom 
1. Juli d. J. an die Bestellgebühren für die auf dem Wege des Post-Debits 
bezogenen Zeitungen für Abonnenten in Landorten nach den für die Bestellung in 
Postorten selbst bestehenden Sätzen erhoben werden sollen und hiernach künftig pro 
Jahr und Exemplar: 
bei 1—2 mal wöchentlicher oder selt'nerer Bestellung 5 Sgr. statt bisher 
6 und 12 Sgr. 
. 3—5 - - - - 10 Sgr. statt bisher 
12 und 16 Sgr. 
. 6—7 - - - - 14 Sgr. statt bisher 
16 Sgr. 
zu entrichten sind. 
Der Gleichförmigkeit halber werden die neuen Gebührensätze wie bei der Be- 
stellung innerhalb der Postorte im hälftigen Mehrbetrage erhoben werden, wenn 
täglich eine zweite oder weitere Bestellung stattfinden sollte. Dagegen werden 
für Regierungs-, Gesetz= und Amts-Blätter, ingleichen für Intelligenz= und Wochen- 
Blätter, welche erstere vertreten, falls die in unserer Bekanntmachung vom 16. De- 
zember 1851 (S. 495 des Regierungs-Blattes v. J. 1851) bezeichneten Bedin- 
gungen für den Eintritt der Speditions-Gebühren= Ermäßigungen erfüllt sind, auch 
bei der Bestellung nach Landorten die obigen Gebührensätze nur zur Halfte er- 
hoben werden. 
Weimar am 15. Juni 1864. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion. 
K. Bergfeld. 
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimar.