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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär—
anwärter nicht ausschließlich
bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an. welche
die Bewerbungen zu
richten sind, wenn es nicht
die Behörde selbst ist, bei
welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Bemerkungen.
VI. Großherzogthum Hessen.
(Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 261, 263 —.)
II. Ressort des Ministerinms des Innern und der Justiz.
1. Die Stelle unter Nr. 10 ist weggefallen und
daher zu streichen. ·
Unter Nr. 55 sind die Worte „und Pförtner“ zu
streichen, da die Dienstverrichtungen des Pförtners
von Gefangenwärtern wahrzunehmen sind.
III. Ressort des Ministeriums der Finanzen.
Hinter Nr. 4 tritt als Nr. 4a neu hinzu:
Kanzleidienergehülfe und Aktenträger bei dem
Ministerium.
Ministerium der Finanzen.
Die Anmerkung zu Nr. 57
erhält solgende Fassung:
„Bis zur Anstellung sämmtlicher
vor Erlaß der Verordnung
vom 9. Dezember
1882 geprüften
Civilanwärter für den
Gerichtsvollzieherdienst
werden abwechselnd von
4, dann 3, dann wieder
4 u. s. w. Gerichtsvollzieherstellen
je 3 bezw. 2
mit Civil- und nur je 1
mit Militär-Anwärtern
besetzt.
Bis zur Anstellung der nach
dem 9. Dezember 1882,
aber vor dem 5. November
1884 geprüften Civilnanwärter
fer den Gerichtsvollzieherdieust
wird der
früheren Vorschrift gemäß
nur die Hälfte der Gerichtsvollzieherstellen
mit
Militäranwärtem besesk.“
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
II. Ministerium des Innern.
(Im Gesammtverzeichniß — Central. Blatt 1887, S. 266 — ist einzufügen:)
9. Bei der Eisenbahnverwaltung:
* I. Stationsvorsteher 1. u. I1. Kl.,
* 2. Rendanten,
Kassirer der Hauptkasse,
Güterexpeditionskassirer,
Eisenbahnsekretäre,
Buchhalter,
u Materialienverwalter I. Kl.,
Betriebssekretäre,.
Güterexpedienten I. u. II. Kl.,
Stationsaufseher und Gehülfen,
* &zttts
—
——.——
. zur Hälfte.