Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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4) Von den Königlich Sächsischen Pfandbriefen: 
die erbländischen, zu 3⅛8, 3⅝ und 4 Prozent verzinslich, 
die der landständischen Bank des Markgrafthums Oberlausitz zu 3, 3½ 
und 4 Prozent verzinslich, 
jedoch alle diese unter 1, 2, 3, 4 aufgeführten Renten= und Pfand-Briefe 
nur in der Beschränkung, daß lediglich die auf 100 Thaler oder 
mehr Kapital lautenden Stücke zugelassen sind; 
5) Von den Prioritäts-Obligationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn: 
die Emission vom Jahre 1856, mit Serie III. bezeichnet, 
die Emission vom Jahre 1862, mit Serie III. Litt. B. bezeichnet, 
beide mit 3½K Prozent verzinslich, wovon 3/4 Prozent von der Kö- 
niglich Preußischen Staatsregierung garantirt sind; 
6) Von den Prioritäts-Obligationen der Berlin-Stettiner Eisenbahn: 
die Emission IV. vom Jahre 1861, mit 4½ Prozent verzinslich und 
zum ganzen Zinsenbetrag von der Königlich Preußischen Staatsregierung 
garantirt; 
die Emission VI. vom Jahre 1867 mit 4 Prozent verzinslich, wovon 
3½⅛ Prozent von der Königlich Preußischen Staatsregierung garan- 
tirt sind. 
Hierneben wird noch darauf hingewiesen, daß durch §. 2 des Gesetzes über 
Errichtung einer Landes-Kredit-Kasse im Großherzogthum vom 17. November 1869 
die Anlegung vormundschaftlicher Gelder besonders auch bei der seit Anfang dieses 
Jahres eröffneten Großherzoglichen Landes-Kredit-Kasse in Weimar gestattet ist. 
Weimar am 28. Januar 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
Zu Folge höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
wird vom 1. April dieses Jahres an, auf Grund der Bestimmung im §. 43 des 
Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 (S. 117 
des Reg.-Blatts v. J. 1850), die Großherzogliche Steuer-Rezeptur zu Auma mit 
dem dasigen Großherzoglichen Rechnungsamt verbunden und von diesem verwaltet 
werden. 
Weimar am 26. März 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
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