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die Pensions-Berechtigten eine jährliche Pension von 20 bis 24 Thlr. aus der
Staatskasse gezahlt, auf diese Weise aber die Möglichkeit gewährt werden soll, das
vorhandene Vermögen der Anstalt unter die aktiven Mitglieder des Vereins nach
Verhältniß ihrer Einlagen zu vertheilen. Zu Ausführung der letztern Maßregel
werden die der Anstalt gehörigen Kapitale demnächst flüssig gemacht und wird der
Vertheilungs-Plau sodann aufgestellt und zur Kenntniß der Betheiligten gebracht
werden.
Weimar am 21. Juni 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Nachdem der Hannoverschen Lebensversicherungs-Anstalt in Hannover die nach-
gesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum bis auf Widerruf er-
theilt worden ist, so wird Solches andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann L. Oskar Klopfleisch zu Weimar zum Haupt-
Agenten der Gesellschaft für das Großherzogthum ernannt worden ist.
Weimar am 21. Juni 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Die nachstehende, von dem Kanzler des Norddeutschen Bundes erlassene Be-
kanntmachung vom 18. Juni d. J., betreffend die Abänderung des §. 13 der in
Nr. 1 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1869 S. 3 flg. publizirten Telegraphen-
Ordnung für die Korrespondenz auf den Linien des Telegraphen-Vereins, wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. «
Weimar am 25. Juni 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Bekanutmachung.
Nach den Vereinbarungen des Telegraphen= Vertrages zwischen dem Nord-
deutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden, Oesterreich-Ungarn und den Nieder-
landen, de dato Baden-Baden den 25. Oktober 1868, treten mit dem 1. Juli
d. J. für die telegraphische Vereins-Korrespondenz neue Tarif-Bestimmungen in
Kraft.