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werber ihnen vorzulegenden Schul- bezügl. Prüfungszeugnisse darüber Gewißheit
zu verschaffen, daß derselbe die durch die gegenwärtige Bekanntmachung vor—
geschriebene wissenschaftliche Befähigung besitzt.
Mit dem obengedachten Zeitpunkte treten die Bekanntmachungen des
unterzeichneten Staats-Ministeriums über die wissenschaftliche Vorbildung der
Apothekerlehrlinge vom 2. März 1872 (S. 75 des Reg.-Blatts) und vom
11. Dezember 1873 (S. 257 daselbst) außer Kraft.
Weimar am 17. März 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
42) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist den Fabrikanten Backstroh und Waibel zu Chemnitz, ein Erfin-
dungs-Patent auf verbesserte metallene Särge nach Maßgabe der bei dem
unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschrei-
bung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkun-
gen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom
Jahre 1843 Seite 13 — 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer
von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzog-
thums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als. erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 24. März 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(43) III. Von der Direktion der Lebens= und Renten-Versicherungsgesellschaft
„The Gresbam“ zu London ist an Stelle des Dr. Friedrich Bran, früher zu
Eisenach, Edwin Frickmann daselbst als Haupt-Agent der gedachten Gesellschaft
für das Großherzogthum bestellt worden.