Regierungs-Blatt
Nummer 5.
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar-Eisenach.
Weimar. 5. Februar 1875.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[161 I. Vom Sparkasseverein und dem Gemeinderathe zu Ilmenau sind fol-
gende
1863
Aenderungen des revidirten Statuts der dasigen Sparkasse vom 2. März
(vergl. Ministerial-Bekanntmachung vom 2. März 1863 S. 38 ff. des
Reg.-Blatts) beschlossen worden:
1875.
Zu §. 5 a Schluß.
Den Vorsitz in den Zusammenkünften führt der jedesmalige Bürger-
meister. Für den Fall, daß dieser das Amt des Buchhalters, Kassirers
oder Gegenbuchführers bekleidet, geht der Vorsitz auf den Bürgermeister-
stellvertreter über.
Zu §. 5 d. dd.
Die Wahl zweier Mitglieder zu dem Verwaltungs-Ausschuß aus
der Mitte des Vereins, außer dessen Vorsitzenden, welcher auch in dem
Verwaltungs-Ausschuß stetiges Mitglied ist.
Zu §. 7, Satz 2 und 3.
Derselbe besteht aus fünf Mitgliedern, unter welchen der Bürger-
meister, und im Fall dieser als Buchhalter, Kassirer oder Gegenbuch-
führer fungirt, der Bürgermeisterstellvertreter als ein ständiges betrachtet
wird und in den Sitzungen den Vorsitz führt. Von den übrigen vier
Mitgliedern werden zwei durch den Gemeinderath und zwei durch den
Sparkassenverein gewählt. Die Wahl der letzteren bedarf der Bestä-
tigung des Gemeinderaths.
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