Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

Regierungs-Blatt 
Nummer 5. 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar-Eisenach. 
Weimar. 5. Februar 1875. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[161 I. Vom Sparkasseverein und dem Gemeinderathe zu Ilmenau sind fol- 
gende 
1863 
Aenderungen des revidirten Statuts der dasigen Sparkasse vom 2. März 
(vergl. Ministerial-Bekanntmachung vom 2. März 1863 S. 38 ff. des 
Reg.-Blatts) beschlossen worden: 
1875. 
Zu §. 5 a Schluß. 
Den Vorsitz in den Zusammenkünften führt der jedesmalige Bürger- 
meister. Für den Fall, daß dieser das Amt des Buchhalters, Kassirers 
oder Gegenbuchführers bekleidet, geht der Vorsitz auf den Bürgermeister- 
stellvertreter über. 
Zu §. 5 d. dd. 
Die Wahl zweier Mitglieder zu dem Verwaltungs-Ausschuß aus 
der Mitte des Vereins, außer dessen Vorsitzenden, welcher auch in dem 
Verwaltungs-Ausschuß stetiges Mitglied ist. 
Zu §. 7, Satz 2 und 3. 
Derselbe besteht aus fünf Mitgliedern, unter welchen der Bürger- 
meister, und im Fall dieser als Buchhalter, Kassirer oder Gegenbuch- 
führer fungirt, der Bürgermeisterstellvertreter als ein ständiges betrachtet 
wird und in den Sitzungen den Vorsitz führt. Von den übrigen vier 
Mitgliedern werden zwei durch den Gemeinderath und zwei durch den 
Sparkassenverein gewählt. Die Wahl der letzteren bedarf der Bestä- 
tigung des Gemeinderaths. 
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