Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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legung  des  Stadt=  und  Landkrankenhauses,  zu  Eisenach,  dem  Justizamtmann
Piltz  in  Eisenach  übertragen  worden.

Es  wird  solches  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  25.  April  1877.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
hr.  Schomburg.

(76  VII.  Mit  höchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,
ist  die  den  drei  Gemeinden  Berka  a/W.,  Horschlitt  und  Gospenroda  gemeinschaftlich
  zugehörige,  als  besondere  Flur  bestehende,  einem  Gemeindebezirke  aber
bisher  nicht  angehörig  gewesene,  an  die  Flur  Gospenroda  angrenzende  Waldung
in  Ausführung  des  Artikel  3  der  neuen  Gemeindeordnung  und  auf  Grund
des  Artikel  4  daselbst  dem  Gemeindebezirke  Berka  a.  W.  zugewiesen
worden.

Es  wird  solches  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  30.  April  1877.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
hr.  Schomburg.

/77]  VIII.  Daß  von  der  New-Yorker-Germania  Lebens-Versicherungs-Gesellschaft,
  aun  Stelle  des  früheren  Haupt-Agenten  F.  O.  Schumann,  Emanuel
von  Skalla  in  Eisenach  zum  Haupt--Agenten  für  das  Großherzogthum  ernannt
  worden  ist,  wird  hierdurch  unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  18.  November  1868  (Reg.-Blatt  S.  392)  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  1.  Mai  1877.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
pr.  Schomburg.