Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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8  42.  Zu  Abweichungen  von  diesem  Stundenplane  bedarf  es  der  Genehmigung  des
Ministeriums;  diese  Genehmigung  wird  aber  nur  erteilt  werden,  wenn  die  gestellten  Anträge
genügend  begründet  sind,  durch  die  beantragten  Abweichungen  die  sichere  Erreichung  der  Lehrziele
  nicht  gefährdet  und  die  §  41  für  die  einzelnen  Klassen  vorgeschriebene  Gesamtzahl  der
wöchentlichen  Unterrichtsstunden  nicht  vermehrt  wird.

Vor  Ostern  jedes  Jahres  und,  wenn  erhebliche  Anderungen  vorgenommen  werden  sollen,
auch  vor  Michaelis,  ist  ein  ausführlicher  Stundenplan  der  Anstalt  vom  Rektor  an  das  Ministerium
  zur  Genehmigung  einzusenden  (Ausfübrungsverordnung  vom  29.  Januar  1877
30.  Diesem  ist  eine  Übersicht  beizufügen,  welche  die  Verteilung  des  Unterrichts  auf  die
Lehrer  und  Klassen  veranschaulicht,  ein  Verzeichnis  der  für  die  fremdsprachliche  Klassenlektüre
in  Aussicht  genommenen  Schriftwerke,  endlich  eine  Tabelle  über  die  Verteilung  der  Religionsstunden
  auf  die  Lehrer  des  Faches.

8  43.  Die  für  die  ganze  Anstalt  gesteckten  Lehrziele  wie  die  für  die  einzelnen  Klassen
vorgeschriebenen  Lehraufgaben  sind  gewissenhaft  einzuhalten.  Dagegen  sind  innerhalb  der  ein—
zelnen  Jahreskurse,  jedoch  nur  mit  Genehmigung  des  Rektors,  Verschiebungen  in  der  Reihen—
folge  des  Durchzunehmenden  zulässig,  wenn  durch  sie  die  sichere  Erreichung  des  Klassenziels
nicht  gefährdet  wird.

Zur  Sicherung  der  Stetigkeit  des  Unterrichts  und  der  Einhaltung  der  Lehrgänge  ist  für
jede  Klasse  ein  Lektionsbuch  anzulegen,  in  das  jeder  Lehrer,  je  nach  der  an  der  Schule  hierfür

bestehenden  Gepflogenheit  von  Stunde  zu  Stunde  oder  von  Woche  zu  Woche,  das  von  ihm
Durchgenommene  zu  vermerken  hat.

Verschiedene  Schuleinrichtungen.

8  44.  Jede  Oberrealschule  ist  mit  den  erforderlichen  Hilfsmitteln  auszustatten.  Dazu
gehören:  eine  Lehrer-  und  Schülerbibliothek,  Karten,  Globen,  mathematische  Gerätschaften  und
Modelle,  physikalische  Instrumente  und  chemische  Apparate,  insbesondere  auch  solche  für
Schülerübungen,  Sammlungen  für  den  naturkundlichen  Unterricht,  Vorlegeblätter  für  den
Schreibe-,  allerhand  Modelle  und  Hilfsmittel  für  den  Zeichenunterricht,  endlich  eine  Anzahl

von  guten  Abbildungen  und  anderen  Mitteln  der  Veranschaulichung  für  den  geschichtlichen
und  geographischen  Unterricht.

8  45.  In  allen  wissenschaftlichen  Fächern  ist  auf  die  Einführung  kurzgefaßter  Leitfaden
Bedacht  zu  nehmen,  damit  das  Nachschreiben  der  Schüler  auf  kurze  Aufzeichnungen  zur  Ergänzung
  des  eingeführten  Lehrbuchs  beschränkt  bleiben  kann.  Unstatthaft  ist  bei  allem  Unterrichte
  ausführliches  Diktieren  des  Lehrers  oder  zusammenhängendes  Nachschreiben  der  Schüler.
Die  Rektoren  sind  gehalten,  darauf  zu  achten,  daß  dieser  Bestimmung  genau  nachgegangen  wird.

Einhaltung
des  Stundenplans.


Einhaltung
der  Lehrziele
und
Lehrgänge.

Lehrmittel.

Lehrbücher.