Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Negierungs-Blatt

Königreich  Würtlemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  6.  April  1865.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen  über  die  Postportofreihett.


Verfügungen  der  Departements.  Verfügung  zu  Vollzkehung  der  K.  Verordnungen  über  die
Postvorkofreiheit  vom  20.  Oktober  1851  und  14.  März  1865.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die
Rbeinische  Versicherungs-Gesellschaft  in  Mainz.  "

l.UnmittelbareKöniglicheDekrete.
Königliche  Verordnung,

betreffend  die  Abaͤnderung  einiger  Bestimmungen  uͤber  die  Postportofreiheit.

Karl

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Zur  Erleichterung  und  Vereinfachung  des  schriftlichen  Verkehrs  in  Dienstsachen  verordnen
  und  verfügen  Wir,  auf  den  Antrag  Unseres  Ministers  der  auswärtigen  Angelegenheiten
  und  nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Rathes,  wie  folgt:

8.  1.

Brief=  und  Fahrpostsendungen  zwischen  den  Staatsbebörden  und  Aemtern  im  Civil-,
Militär=  und  Kirchendienst  unter  sich,  sowie  zwischen  den  Amtskörperschafts--  und  Gemeinde-Behörden
  und  Aemtern  und  den  Verwaltungen  der  öffentlichen  Stiftungen  zu  milden  Zwecken