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Negierungs-Blatt
Königreich Würtlemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 6. April 1865.
Inhalt.
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen über die Postportofreihett.
Verfügungen der Departements. Verfügung zu Vollzkehung der K. Verordnungen über die
Postvorkofreiheit vom 20. Oktober 1851 und 14. März 1865. — Bekanntmachung, betreffend die
Rbeinische Versicherungs-Gesellschaft in Mainz. "
l.UnmittelbareKöniglicheDekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend die Abaͤnderung einiger Bestimmungen uͤber die Postportofreiheit.
Karl
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Zur Erleichterung und Vereinfachung des schriftlichen Verkehrs in Dienstsachen verordnen
und verfügen Wir, auf den Antrag Unseres Ministers der auswärtigen Angelegenheiten
und nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt:
8. 1.
Brief= und Fahrpostsendungen zwischen den Staatsbebörden und Aemtern im Civil-,
Militär= und Kirchendienst unter sich, sowie zwischen den Amtskörperschafts-- und Gemeinde-Behörden
und Aemtern und den Verwaltungen der öffentlichen Stiftungen zu milden Zwecken