Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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I7] VI. In nächster Zeit werden neue Reichskassenscheine zu zwanzig Mark 
und zu fünf Mark ausgegeben werden. 
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 4. Mai 1875 (Seite 
275 des Regierungs-Blattes) wird die nachfolgende Beschreibung dieser auf 
Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 40) unterm 
10. Januar 1882 neu ausgefertigten Reichskassenscheine hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 23. Januar 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Stichling. 
Beschreibung 
der auf Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 40) 
unterm 10. Januar 1882 neu ausgefertigten 
Reichskassenscheine zu Zwanzig und zu 
Fünf Mark. 
4) Allgemeine Kennzeichen. 
Die neuen Reichskassenscheine zu Zwanzig und zu Fünf Mark sind in gleicher Weise 
wie die neuen Reichskassenscheine zu Funfzig Mark, deren Beschreibung wir unterm 1. April 
1882 veröffentlicht haben, in Kupferstichdruck auf Hanfpapier hergestellt, welches mit senkrechten 
Rippen versehen ist und an dem einen Rande einen mit dunkelblauen Pflanzenfasern durch- 
setzten, besonders auf der Rückseite deutlich erkennbaren, bläulichen Streifen enthält. 
“ 11 e Schauseite zeigt das deutsche Reichswappen und an drei Stellen eine Inschrift, 
nämli 
1. im oberen Theile der Umrahmung das Wort 
»REICIISXASSENSCIIEIN«; 
2. in der Mitte die Worte: 
Gesetz von 50. April 1874. 
Swanzig, Fünf Mlark. 
Berlin den 10. Jannar (s82. 
Reichsschuldenverwaltung. 
Sydow Hering Merleker Michelly 
und im Hintergrunde die Zahl.5 20¼, „54
	        
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