Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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legten Statuts vom 8. April d. J. die Rechte einer milden Stiftung zu ver— 
leihen. 
Auf höchsten Befehl wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, den 15. Juli 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
/79] VI. Daß von der Direktion der Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu 
Brandenburg a|H. Rudolf Hartung zu Weimar zum Haupt-Agenten für das 
Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, den 16. Juli 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
"/80)] Das 18. und 19. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1550 den Vertrag zwischen Deutschland und Luxemburg, betreffend die 
Herstellung einer Eisenbahn von St. Vith nach Ulflingen, vom 
21. Juli 1883; unter · 
1551 die Bekanntmachung, betreffend den Debit von Stempelmarken 
und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechselstempel- 
steuer, vom 9. Juni 1884; unter 
1552 das Unfallversicherungsgesetz, vom 6. Juli 1884; unter 
1553 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags 
zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85, vom 
7. Juli 1884. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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