Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

Regierungs-Zlatt
Großerzögthun
Sachsen  =  Weimar  =  Eise  nach.

Nummer  22.  Weimar.  5.  Oktober  1884.

 

 

 

 

Inhalt:  Ministerial-Bekanntmachung,  die  Zulassung  der  Magdeburger  Versicherungs-Gesellschaft  gegen  Hagelschlag

und  begleitenden  Wetterschaden  zum  Geschäftsbetrieb  im  Großherzogthume  betreffend,  Seite  173.  —
Ministerial--Bekanntmachung,  die  Aufnahme  einer  Statistik  der  öffentlichen  Armenpflege  für  das  Kalenderjahr
  1885  betreffend,  Seite  173.  —  Ministerial--Bekanntmachung,  die  Aufhebung  der  Großherzogl.  Forstinspektion
  Neustadt  zu  Staitz  2c.  betreffend,  Seite  188.  —  Reichs-Gesetzblatt  Seite  188.

 

Ministerial-Bekanntmachungen.

[97]  1.  Der  Magdeburger  Versicherungs-Gesellschaft  gegen  Hagelschlag  und
begleitenden  Wetterschaden  ist  die  Erlanbniß  zum  Geschäftsbetrieb  im  Großherzogthum
  auf  desfallsiges  Ansuchen  widerruflich  ertheilt  worden.

Es  wird  Solches  und  daß  die  gedachte  Gesellschaft  den  Paul  Voigt
hier  zum  Haupt-Agenten  für  das  Großherzogthum  bestellt  hat,  andurch  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  16.  September  1884.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:

Dr.  Schomburg.

[98)  1I.  Nach  einem  Beschlusse  des  Bundesrathes  vom  24.  Juni  d.  J.  hat
in  allen  Staaten  des  deutschen  Reichs  die  Aufnahme  einer  Statistik  der  öffentlichen
  Armenpflege  für  das  Kalenderjahr  1885  stattzufinden.
Zur  Ausführung  dieses  Beschlusses  im  Großherzogthume  wird  hierdurch
Folgendes  bestimmt:
1884  29