Regierungs-Zlatt
Großerzögthun
Sachsen = Weimar = Eise nach.
Nummer 22. Weimar. 5. Oktober 1884.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Zulassung der Magdeburger Versicherungs-Gesellschaft gegen Hagelschlag
und begleitenden Wetterschaden zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume betreffend, Seite 173. —
Ministerial--Bekanntmachung, die Aufnahme einer Statistik der öffentlichen Armenpflege für das Kalenderjahr
1885 betreffend, Seite 173. — Ministerial--Bekanntmachung, die Aufhebung der Großherzogl. Forstinspektion
Neustadt zu Staitz 2c. betreffend, Seite 188. — Reichs-Gesetzblatt Seite 188.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[97] 1. Der Magdeburger Versicherungs-Gesellschaft gegen Hagelschlag und
begleitenden Wetterschaden ist die Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum
auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Paul Voigt
hier zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 16. September 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[98) 1I. Nach einem Beschlusse des Bundesrathes vom 24. Juni d. J. hat
in allen Staaten des deutschen Reichs die Aufnahme einer Statistik der öffentlichen
Armenpflege für das Kalenderjahr 1885 stattzufinden.
Zur Ausführung dieses Beschlusses im Großherzogthume wird hierdurch
Folgendes bestimmt:
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