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b) bei Heide-Pfriemen= und Grasbrand ist durch Ausschlagen mit Zweigen,
sofern das Feuer noch keinen großen Umfang gewonnen, zu wirken.
Bei stärkerem Luftzug und weiterer Verbreitung soll gründliche Ab-
räumung eines Löschgeräumtes bewirkt werden, jedoch vom Feuer soweit
entfernt, daß zur Anlage eines Geräumtes die erforderliche Zeit verbleibt.
Bei großer Ausbreitung des Brandes, wenn die Löschmannschaft nicht
im Stande ist, ein Löschgeräumte herzustellen, wird von einem Wege
oder offenen Durchschnitt ab die trockene Bodendecke auf einem breiten
Streifen abgesengt, damit das herankommende Bodenfeuer keine Nahrung
mehr findet.
Gräben sind nur dann zu ziehen, wenn das Bodenfeuer auf Moorflächen
vorkommt und wenn in alten Schlägen fanle Wurzeln angehen.
C.
V
II.
Stellt sich der Waldbrand als ein Gipfelfeuer, d. h. als ein solcher
Brand dar, welcher an den untern Aesten emporsteigend, sich in den Gipfeln
der Stämme fortpflanzt und bei heftigen Bränden und starkem Luftzuge auch
Flugfeuer erzeugen kann, so ist demselben in folgender Weise Einhalt zu thun:
1. durch Aufschlagen mit vollbezweigten Gerten, solange nur wenige
Büsche am Rande einer Holzung brennen und der Luftzug es gestattet;
2. durch Ausführung eines Gegenhaues, durch welchen man den brenn-
baren Bestand abschneidet, sobald der Brand einen größeren Umfang
gewinnt und derselbe höhere Holzgewächse und Bestände ergreift. Dieser
Hau ist möglichst an einem schon vorhandenen Weg, oder an einer
sonstigen Unterbrechung des Waldschlusses zu legen und die Entfernung
vom Feuer soweit zu nehmen, daß die Fällung zeitiger zu Stande ge-
bracht wird, als das Feuer und der Rauch herandringen.
Das Holz ist dabei nach der Feuerseite hin zu fällen, und aller Abraum
und die Bodendecke dem Feuer entgegen zu schaffen, sowie auch Wache zu
halten gegen das Bodenfeuer und Flugfeuer.
III.
Bei allen Waldbränden ist sobald das Feuer ausgeschlagen oder nieder—
gebrannt ist, um den Wiederausbruch desselben zu verhindern, die Brandstätte
mit Wachmaunschaften zu umstellen; von diesen ist das Löschgeräumte oder der