Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

24 
b) bei Heide-Pfriemen= und Grasbrand ist durch Ausschlagen mit Zweigen, 
sofern das Feuer noch keinen großen Umfang gewonnen, zu wirken. 
Bei stärkerem Luftzug und weiterer Verbreitung soll gründliche Ab- 
räumung eines Löschgeräumtes bewirkt werden, jedoch vom Feuer soweit 
entfernt, daß zur Anlage eines Geräumtes die erforderliche Zeit verbleibt. 
Bei großer Ausbreitung des Brandes, wenn die Löschmannschaft nicht 
im Stande ist, ein Löschgeräumte herzustellen, wird von einem Wege 
oder offenen Durchschnitt ab die trockene Bodendecke auf einem breiten 
Streifen abgesengt, damit das herankommende Bodenfeuer keine Nahrung 
mehr findet. 
Gräben sind nur dann zu ziehen, wenn das Bodenfeuer auf Moorflächen 
vorkommt und wenn in alten Schlägen fanle Wurzeln angehen. 
C. 
V 
II. 
Stellt sich der Waldbrand als ein Gipfelfeuer, d. h. als ein solcher 
Brand dar, welcher an den untern Aesten emporsteigend, sich in den Gipfeln 
der Stämme fortpflanzt und bei heftigen Bränden und starkem Luftzuge auch 
Flugfeuer erzeugen kann, so ist demselben in folgender Weise Einhalt zu thun: 
1. durch Aufschlagen mit vollbezweigten Gerten, solange nur wenige 
Büsche am Rande einer Holzung brennen und der Luftzug es gestattet; 
2. durch Ausführung eines Gegenhaues, durch welchen man den brenn- 
baren Bestand abschneidet, sobald der Brand einen größeren Umfang 
gewinnt und derselbe höhere Holzgewächse und Bestände ergreift. Dieser 
Hau ist möglichst an einem schon vorhandenen Weg, oder an einer 
sonstigen Unterbrechung des Waldschlusses zu legen und die Entfernung 
vom Feuer soweit zu nehmen, daß die Fällung zeitiger zu Stande ge- 
bracht wird, als das Feuer und der Rauch herandringen. 
Das Holz ist dabei nach der Feuerseite hin zu fällen, und aller Abraum 
und die Bodendecke dem Feuer entgegen zu schaffen, sowie auch Wache zu 
halten gegen das Bodenfeuer und Flugfeuer. 
III. 
Bei allen Waldbränden ist sobald das Feuer ausgeschlagen oder nieder— 
gebrannt ist, um den Wiederausbruch desselben zu verhindern, die Brandstätte 
mit Wachmaunschaften zu umstellen; von diesen ist das Löschgeräumte oder der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.