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Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenath.
Nummer 25. Weimar. 2. August 1889.
Inhalt: Miniserioll. — Nachnrag zu dem allgemeinen Statut der Großherzoglich und Herzoylichen
Gesammt= Universität Jena betreffend, Seite 161. — Ministerial- Bekanntmachung, anderweite Besetzung
der beim Großherzoglichen Landgericht in VWeimoar bestehenden Kommission zur Prüfung der Anwärter
für den Dienst als Gerichtsschreiber, Gerichtsschreibergehilsen und Gerichtsvollzieher betreffend, Seite 163.
— Ministerial- Bekanntmachung, die Ertheilung der Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb im) Grohherzogthum
an den Lübecker Feuer-Versicherungs-Verein von 1826 zu Lue übeck betresjend, Seite — Ministerial
Bekanntmachungen, Wechsel in den Hauptagenturen der Lübecker Feuer-Versicherungs. euschen in bübe
und der Allgemeinen Deutschen Hagel-Versicherungs. Gesellschaft zu Berlin deinchend, Seite 163 und 164.
— Inhaltsverzeichniß aus dem Central- Blatt für das Deutsche Reich, Seite 164.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[70] Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben im Einvernehmen mit
den übrigen Durchlauchtigsten Miterhaltern der Großherzoglich und Herzoglich
Sächsischen Gesammt-Universität Jena nach Gehör des Senates den nach-
folgenden Nachtrag zu dem allgemeinen Statut der Universität zu erlassen be-
schlossen, welcher hiermit bekannt gemacht wird.
Weimar, den 17. Juli 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Kultus.
Stichling.
Nachtrag
zu dem allgemeinen Statut der Großherzoglich und Herzoglichen
Gesammt-Universität Jena.
J.
Alle den Lehrzwecken der Universität dienenden Anstalten und
Sammlungen derselben stehen unter der Aufsicht der Ministerien der
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