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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachse n= Weimar- Eise nach.
Nummer 40. Weimar ½m„mW 31. Dezember 1889.
Inhalt: Ministeral- Bekanntmachung, betrefiend einen Nachtrag zum Staatsvertrage vom 11. November 1878, die
Zusammenlegung der Bezirle mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken und eine
Neben-. MWeerkinsunst= belaosfend die auf die einzelnen Staatsgebiete entfallende Zahl der Geschworenen,
Seite 275. — Minigerial. Bekanntmachung, eine Abänderung der Geschäfis anweisung für die Gerichts-
vollzieher vom 24. Juli 1879 betreffend, Seite 279. — Ministerial Bekanntmachung, Arzneitaxe für 1890
betressend, Seite 279. — Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das
Deutsche Reich, Seile 2380.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I124/ 1.. In Nachstehendem wird der zwischen Bevollmächtigten der bei
dem gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgericht in Jena betheiligten
Staatsregierungen unter dem 30. März l. J. in Jena abgeschlossene Zusatz-
vertrag zu dem Staatsvertrag vom 11. November 1878, betreffend die Bildung
gemeinschaftlicher Schwurgerichtsbezirke, nachdem dieser Zusatzvertrag von dem
Landtage des Großherzogthums genehmigt und von sämmtlichen vertrag-
schließenden hohen Regierungen ratifizirt worden ist, sowie eine gleichfalls all-
seitig genehmigte, von den Bevollmächtigten der bezeichneten Staaten an dem-
selben Orte und Tage abgeschlossene Neben-Uebereinkunft, betreffend die auf
die einzelnen Staatsgebiete entfallende Zahl der Geschworenen, unter Ver-
weisung auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. März 1879 und deren
Anlagen (Seite 105 ff. des Regierungs-Blatts) zur öffentlichen Keuntniß
gebracht.
Weimar, den 23. Dezember 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
1889 53