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Ministerial-Bekanntmachung.
[35)] Daß von der Direktion der Deutschen Militärdienst-Versicherungs-Anstalt
zu Hannover an Stelle des Obristlieutenant Pierer z. D. zu Jena, bisherigen
Hauptagenten derselben, Albert Steyer zu Weimar zum Hauptagenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Mini-
sterial-Bekanntmachung vom 10. Januar 1887 (Regierungs-Blatt Seite 134)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 3. April 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
[36) Das 12. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter
Nr. 1895 Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, vom
8. April 1890.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 13,
14 und 15:
S. 71 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zuckerstener-
stellen,
„ 72 Abänderung der Anleitung zur Ermittelung des Alkoholgehalts im
Branntwein,
„ 77 Abänderung der Bestimmungen über die Ermittelung des Alkoholgehalts
im Branntwein,
„ 78 Vereinbarung zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn wegen
gegenseitiger Anerkennung der Leichenpässe,
„ 81 Auslegung des § 4 Ziffer 2 der Vorschriften über die Prüfung der
Zahnärzte,
„ 86 Einrichtung des Thüringischen Zoll= und Steuervereins.
Weimar. — Hos. Buchdruckerei.