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48] 1I. Der Versicherungs-Gesellschaft „Allianz“ zu Berlin ist die Erlaubniß
zum Geschäftsbetrieb für Unfall= und Transportversicherung im Großherzogthum
auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den F. B. Dittmar
zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 14. Mai 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.
(49) III. Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende Verordnung
des Reichskanzlers vom 23. Mai d. J., betreffend Abänderung der Postordnung
vom 8. März 1879, — Regierungs-Blatt Seite 173 — hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 28. Mai 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
Abänderung der Postordnung vom 8. März 1879.
Auf Grund der Vorschrift im § 50 des Gesetzes über das Postwesen
des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird mit Zustimmung des
Bundesraths die Postordnung vom 8. März 1879 bezüglich des Tarifs für
Drucksachensendungen, wie folgt, abgeändert:
Im 8§ 13 erhält der Absatz vu folgende anderweite
Fassung: