Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

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wird von der Gasbereitungs-Gesellschaft zu Apolda in den sämmtlichen übrigen 
bis dahin benutzten Blättern, soweit dieselben nicht etwa unzugänglich ge— 
worden sind, bekaunt gemacht. Einer besonderen Benachrichtigung der ein— 
zelnen Obligations-Inhaber, sei es brieflich oder gerichtlich, bedarf es in 
keinem Falle. 
8 10. 
Sind Prioritäts-Obligationen, Zinscoupons oder Talons beschädigt oder 
unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen dergestalt erhalten, 
daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist der Vorstand ermächtigt, 
gegen Einreichung der beschädigten Papiere auf Kosten des Inhabers neue 
gleichartige Papiere auszufertigen und auszureichen. 
Außer diesem Falle ist die Ausfertigung und Ausreichung neuer Prioritäts- 
Obligationen an Stelle beschädigter oder verloren gegangener nur zulässig nach 
stattgehabtem Aufgebotsverfahren, für welches die gesetzlichen Vorschriften maß- 
gebend sind. 
(Gesetz vom 10. Mai 1879, § 12, Seite 265 des Regierungsblatts.) 
Eine gerichtliche Mortifikation beschädigter oder verloren gegangener Zins- 
coupons findet nicht statt; der Betrag derselben wird jedoch demjenigen, der 
die Beschädigung oder den Verlust derselben innerhalb des in § 3 gedachten, 
vierjährigen Zeitraumes bei dem Vorstande angezeigt und seinen Auspruch 
durch Ueberreichung des in seinen wesentlichen Theilen beschädigten Papieres 
und im Falle des Verlustes durch Vorlegung der Prioritäts-Obligationen selbst, 
bescheinigt hat, binnen einer vom Ablaufe des vierjährigen Zeitraumes zu 
berechnenden, einjährigen, präklusivischen Frist, gegen Rückgabe der über die 
rechtzeitige Anmeldung von dem Vorstande zu ertheilenden Bescheinigung aus- 
gezahlt; im Fall des Verlustes jedoch nur dann, wenn der betreffende Zins- 
coupon nicht vorher anderweitig in gutem Glauben an den Präsentanten des- 
selben ausgezahlt wurde. 
Auch die gerichtliche Mortifikation beschädigter oder verlorener Talons 
findet nicht statt.
	        
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