15
III) V. Dem Brandversicherungsverein Preußischer Staatseisenbahnbeamten
zu Berlin ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf
besfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß der gedachte Verein den Bahnmeister Oester-
held hier zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 28. Januar 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chefs:
Wobkenius.
II2) Das 3., 4. und 5. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1882 Erklärung zu Art. 8 Absatz 5 des internationalen Vertrags vom
6. Mai 1882, betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in
der Nordsee außerhalb der Küstengewässer, vom 1. Februar 1889.
b 1883 Gesetz, betreffend Aenderungen des Reichs-Militärgesetzes vom
2. Mai 1874, vom 27. Januar 1890, unter
bt" 1884 Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, vom
27. Jannar 1890.
und das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 3
S. 11 und 15 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der
Zoll= und Steuerstellen,
* 13 Abänderungen des Verzeichnisses der Uebergangsstraßen für Brannt-
weinsendungen aus Luxemburg,
* 20 Abänderung des Verzeichnisses der schweizerischen Gerichtsbehörden.