Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

VI

 

Tag

des
Gesetzes  2c.

Inhalt.

Nr.  des
r*
Blattes.

Seite  des
Nezierungslattes.


 

29.  November

12.  Dezember

17.  Dezember

23.  Dezember

24.  Dezember

24.  Dezember

 

Ministerial-Bekanntmachung,  die  Einziehung  der  Beiträge
  zur  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  und
die  Ausstellung  2c.  der  Quittungskarten  für  die  den
Krankenkassen  angehörigen  Versicherten,  sowie  die  den
Krankenkassen  für  die  Einziehung  der  Beiträge  zu  gewährende
  Vergütung  betreffend.

Ministerial-Bekanntmachung,  die  Befreiung  vorübergehender
  Beschäftigungen  von  der  Invaliditäts=  und
Altersversicherung  und  die  Entwerthung  und  Vernichtung
  von  Marken  betreffend.

Ministerial-Bekanntmachung,  das  Inkrafttreten  des
Arzneibuchs  für  das  deutsche  Reich,  3.  Ausgabe  betreffend.


Ministerial-Bekanntmachung,  Abänderung  der  Postordnung
  vom  8.  März  1879  betreffend.

Zweiter  Nachtrag  zu  dem  Regulativ  vom  12.  April  1876,
betreffend  die  Aufbesserung  der  Besoldungen  der  evangelischen
  Geistlichen  und  die  Errichtung  eines  Centralfonds
  für  dieselben.

Nachtrag  zu  dem  Statut  über  die  Pensionsanstalt  für
die  Wittwen  und  Waisen  der  evangelischen  Geistlichen
des  Großherzogthums  vom  20.  Dezember  1854.

 

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