egierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 6. Weimar. 25. März 1890.
Inhalt: Ningerial. Bekanntmachung, die —. Aufnahme der Pferde- und Nindviehbestände, Zur Ausflihrung
sgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, Seite — Ministerial-
“ die Verleihung der Rechte einer milden Stiftung an die e et bves Krieger- und
Landwehrvereins zu Tiefenort betressend, Seite 56. — Ministerial-Bekanntmachung, die Ernennung des
Oberamtsrichters Justizrath Säemn zu Neustadt alOrla zum Expropriationskommissar für den im Groß-
herzogthum gelegenen Theil der von der Königlich Preußischen Regierung zu erbauenden Eisenbahn von
Triptis nach Blankenstein betreffend, Seite 56. — Miuisteril: Bekauntmachung, Unfallverhütungs= Vor-
schriften der Tiefbau- Berufsgenossenschaft betreffend, Seile 5
Ministerial-Bekanntmachungen.
/211 I. Mit Beziehung auf die Bestimmungen im § 33 des Ausführungs-
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 über
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen wird hierdurch von dem unter-
zeichneten Staats-Ministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme
der Pferde= und Rindviehbestände
Dienstag der 1. April d. J.
bestimmt.
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das
weiter Erforderliche wahrzunehmen.
Weimar, den 1. März 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
1890 10