Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  140.  1916.  859

J.

Für  die  Erntevorschätzung  für  Kartoffeln,  Zuckerrüben  und  Futterrüben
  —  Runkelrüben,  Kohlrüben  (Bodenkohlrabi,  Wrucken),  Wasserrüben,
Herbstrüben,  Stoppelrüben  (Turnips),  Möhren  (Karotten)  —  bleiben  auch  nach
der  erfolgten  Verlegung  der  Schätzung  auf  die  Zeit  vom  20.  September  bis
5.  Oktober  1916  die  Bestimmungen  der  Bekanntmachung  vom  29.  Juni  1916
(Röl.  Nr.  102,  S.  600)  unter  I  bis  V  unverändert  von  Bestand.  Die  in
Ziffer  VI  unter  c  vorgeschriebene  Einsendung  der  Zusammenstellungen  an  das
Großherzogliche  Statistische  Amt  in  Schwerin  hat  bis  zum  9.  Oktober  zu  erfolgen.


II.

Die  Bestimmungen  der  Bekanntmachung  vom  29.  Juni  1916  finden  ebenfalls
  siungemäße  Anwendung  auf  die  nach  §  2  der  Bundesratsverordnung  vom
31.  August  1916  vorzunehmende  Ernteschätzung  der  Hülsenfrüchte  (Erbsen,
Linsen,  Bohnen).  Die  Einsendung  der  von  den  Kreisbehörden  aufzustellenden
Zusammenstellungen  an  das  Großherzogliche  Statistische  Amt  hat  gleichfalls
bis  zum  9.  Oktober  zu  erfolgen.  1

III.

Die  Formulare  zur  Erntevorschätzung  für  Kartoffeln,  Zuckerrüben  usw.
sind  den  Kreisbehörden  für  Volksernährung  bereits  durch  das  Großherzogliche
Statistische  Amt  zugegangen.  Der  Aufdruck  „1.—25.  September“  auf  Seite  1
ist  in  „20.  September  bis  5.  Oktober“  handschriftlich  zu  ändern.

Die  Formulare  zur  Ernteschätzung  der  Hülsenfrüchte  werden  den  Kreisbehörden
  rechtzeitig  durch  das  Großherzogliche  Statistische  Amt  geliefert  werden.

V.

Das  Großherzogliche  Statistische  Amt  hat  die  vorgeschriebenen  Zusammenstellungen
  bis  zum  15.  Oktober  dem  Großherzoglichen  Ministerium  des  Innern,
der  Landesbehörde  für  Volksernährung  zu  Schwerin  und  dem  Kaiserlichen  Statistischen
  Amte  in  Berlin  in  je  einer  Ausfertigung  einzureichen.

Schwerin,  den  7.  September  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.

 

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