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Nr. 2330 Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Großherzog—
thum Luxemburg über den Verkehr mit Branntwein.
„ 2331 Allerhöchster Erlaß, betr. Genehmigung eines revidirten Abgaben—
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tarifs für den Kaiser Wilhelm-Kanal.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
27, 28, 29, 30, 31, 32, 33 und 34:
S. 153 Gesammt-Verzeichniß der zur Ausstellung von Zengnissen über
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die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berech-
tigten Lehranstalten.
Abänderung der Bestimmungen über die Zollbehandlung der Ver-
schnitt-Weine und -Moste; — Abänderung der Ausführungs-
vorschriften zum Reichsstempelgesetz vom 27. April 1894; — Ab-
findung der Abfälle der Biererzeugung verarbeitenden Brennereien.
Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden
und den Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend er-
klärten Gartenbau= 2c. Anlagen.
Bekanntmachung, betr. Vorschriften für die chemische Untersuchung
des Weines.
Ermächtigung der obersten Landes-Finanzbehörden zum Erlaß
des Eingangszolls auf Kakaopräparate.
Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz vom 27. Mai 1896.
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betr. die Vergütung des
Kakaozolls bei der Ausfuhr von Kakaowaaren, vom 22. April 1892.
Abänderung der Anlage B zu den Bestimmungen, betr. die De-
naturirung von Branntwein; — Errichtung eines Freibezirks an
dem Hafenbassin bei Neufahrwasser; — Bestimmungen über die
Statistik der Branntweinbrennerei und Branntweinbestenerung.
Notirung von Terminpreisen für rohen Kartoffelspiritus an der
Hamburger Börse; — Ausstellung von Branntweinsteuer-Ver-
gütungsscheinen bei der Ausfuhr von Branntweinfabrikaten 2c.; —
Aenderung der Bestimmungen über die Tara; — Abänderung
von Tarasätzen.