Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 4. Weimar. 13. März 1896.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Ertheilung des Befähigungsnachweises zur chemisch-technischen Unter-
suchung von Nahrungsmitteln 2c. an den Assistenten an dem agrikulturchemischen Laboratorium der Uni-
versität Jena, Otto Lemmermann daselbst, Seite 19. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die „Medizinal-
weine“, Seite 19. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Centralblatt für das Deutsche
Reich, Seite 20. ·
Ministerial-Bekanntmachungen.
([23) I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem
Assistenten an dem agrikulturchemischen Laboratorium der Universität Jena,
Otto Lemmermann daselbst, die Befähigung zur chemisch -technischen Unter-
suchung und Beurtheilung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchs-
gegenständen im Sinne eines Bundesrathsbeschlusses vom 22. Februar 1894,
betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker, auf das befürwortende
Gutachten der Haupt-Prüfungs-Kommission für Nahrungsmittel-Chemiker in
Berlin nachträglich zugesprochen worden ist.
Weimar, den 13. Februar 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
[/24/ II. Unter dem Namen „Medizinalwein“ und ähnlichen Bezeichnungen
werden in neuerer Zeit vielfach Erzeugnisse in den Handel gebracht, welche
sich als Nachahmungen oder Verfälschungen im Sinne des Nahrungsmittel-
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