Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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Regierungs-Zlatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
  
  
  
Nummer 14. Weimar. 17. Juni 1897. 
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den achtund- 
zwanzigsten — ordentlichen Landtag des Großherzogthums und Ertheilung darauf bezüglicher Anordnungen, 
Seite 69. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Aufhebung der als Hebestelle des Rechnungsamtes Jena in 
Bürgel bestehenden Forstkasse, Seite 71. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptag entur 
der Internationalen Unfall-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Wien, Seite 71. — Ministerial-Bekannt- 
machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Lübeck, 
Seite 71. — Inhalts-Verzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, 
Seite 72. — Berichtigung. In Nr. 11 des Regierungs-Blattes vom 13. Mai d. J. muß es in dem Nachtrag 
vom 28. April d. J. zum Statut über die Gründung einer allgemeinen Waisenversorgungsanstalt vom 14. No- 
vember 1843 statt „Zweiter“ heißen „Vierter Nachtrag“, Seite 72. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
l(67] I. Hoöchster Entschließung zufolge sollen die allgemeinen Neuwahlen der 
Abgeordneten für den nächsten — den achtundzwanzigsten — ordentlichen Land- 
tag des Großherzogthums nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896 
im Laufe des Monats September dieses Jahres vorgenommen werden. 
Das unterzeichnete, nach § 15 des angezogenen Gesetzes mit der all- 
gemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betraute Staats-Ministerium bringt diese 
höchste Entschließung hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, 
daß die zur Vorbereitung der Abgeordneten-Wahlen erforderlichen näheren An- 
ordnungen mit Einschluß der Wahlmänner-Wahlen von den Großherzoglichen 
Bezirksdirektoren für den Umfang ihrer Bezirke in Gemäßheit der ihnen zu- 
gehenden Anweisung werden getroffen werden. 
1897 17
	        
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