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Regierungs-Zlatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 14. Weimar. 17. Juni 1897.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den achtund-
zwanzigsten — ordentlichen Landtag des Großherzogthums und Ertheilung darauf bezüglicher Anordnungen,
Seite 69. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Aufhebung der als Hebestelle des Rechnungsamtes Jena in
Bürgel bestehenden Forstkasse, Seite 71. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptag entur
der Internationalen Unfall-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Wien, Seite 71. — Ministerial-Bekannt-
machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Lübeck,
Seite 71. — Inhalts-Verzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich,
Seite 72. — Berichtigung. In Nr. 11 des Regierungs-Blattes vom 13. Mai d. J. muß es in dem Nachtrag
vom 28. April d. J. zum Statut über die Gründung einer allgemeinen Waisenversorgungsanstalt vom 14. No-
vember 1843 statt „Zweiter“ heißen „Vierter Nachtrag“, Seite 72.
Ministerial-Bekanntmachungen.
l(67] I. Hoöchster Entschließung zufolge sollen die allgemeinen Neuwahlen der
Abgeordneten für den nächsten — den achtundzwanzigsten — ordentlichen Land-
tag des Großherzogthums nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896
im Laufe des Monats September dieses Jahres vorgenommen werden.
Das unterzeichnete, nach § 15 des angezogenen Gesetzes mit der all-
gemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betraute Staats-Ministerium bringt diese
höchste Entschließung hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß,
daß die zur Vorbereitung der Abgeordneten-Wahlen erforderlichen näheren An-
ordnungen mit Einschluß der Wahlmänner-Wahlen von den Großherzoglichen
Bezirksdirektoren für den Umfang ihrer Bezirke in Gemäßheit der ihnen zu-
gehenden Anweisung werden getroffen werden.
1897 17