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Dies gilt auch für Rückstände von solchen laufenden Einnahmen,
sofern dieselben nicht zum Kapital geschlagen und dadurch Theil
der Kapitalschuld geworden sind.
wenn der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Kün-
digung oder Rechtsverfolgung oder auf sonstige Neben-
leistungen gerichtet ist.
8 20.
Die Vertretungsmacht des Vormundes ist grundsätzlich eine unbe—
schränkte.
B. G. B
J.
Sie erleidet Einschränkungen nur insoweit, als dies in dem
ausdrücklich bestimmt ist.
Kraft Gesetzes ausgeschlossen ist die Vertretungsmacht des
Vormundes:
1.
2.
bei Angelegenheiten des Mündels, für welche ein Pfleger bestellt
ist (§§ 57 ff.); ferner
bei Rechtsgeschäften zwischen dem Vormunde, seinem Ehegatten
oder einem seiner Verwandten in gerader Linie (Abkömmlinge und
Vorfahren) einerseits und dem Mündel andrerseits, es sei denn,
daß das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Ver-
bindlichkeit besteht;
bei Rechtsgeschäften, welche die Uebertragung oder Belastung einer
durch Pfandrecht, Hypothek oder Bürgschaft gesicherten Forderung
des Mündels gegen den Vormund oder die Aufhebung oder Min-
derung dieser Sicherheit zum Gegenstande haben oder die Ver-
pflichtung des Mündels zu einer solchen Uebertragung, Belastung,
Aufhebung oder Minderung begründen;
bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Mündel und den in Ziff. 2
bezeichneten Personen sowie bei Rechtsstreitigkeiten über die in
Ziff. 3 bezeichneten Angelegenheiten.
In diesen Fällen hat sich der Vormund jeder Vertretungshandlung
zu enth
Pflegers
II.
alten und dem Vormundschaftsgerichte wegen Bestellung eines
(§§ 57 ff.) Anzeige zu erstatten.
Durch Anordnung des Vormundschaftsgerichts kann dem
Vormunde die Vertretungsmacht entzogen werden, wenn das Interesse
des Mündels zu dem des Vormundes oder eines von ihm vertretenen
1900 3
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8
befugniß des
Vormundes.