Regierung-latt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 29. Weimar. 3. August 1900.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den neun und
zwanzigsten — ordentlichen Landtag des Großherzogthums, Seite 417. — Ministerial-Bekanntmachung,
betr. eine Abgabenerhebung zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums, Seite 418. — Inhalts-
Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 420.
Ministerial--Bekanntmachungen.
[98] I. Höchster Entschließung zufolge sollen die allgemeinen Neuwahlen der
Abgeordneten für den nächsten — den neun und zwanzigsten — ordentlichen
Landtag des Großherzogthums nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896
im Laufe des Monats Oktober dieses Jahres vorgenommen werden.
Das unterzeichnete, nach § 15 des angezogenen Gesetzes mit der all-
gemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betraute Staats-Ministerium bringt diese
Höchste Entschließung hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß,
daß die zur Vorbereitung der Abgeordnetenwahlen erforderlichen näheren An-
ordnungen mit Einschluß der Wahlmännerwahlen von den Großherzoglichen
Bezirksdirektoren für den Umfang ihrer Bezirke in Gemäßheit der ihnen zu-
gehenden Anweisung werden getroffen werden.
Schon jetzt sehen wir uns zu folgenden allgemeinen Anordnungen ver-
anlaßt:
1. Die Großherzoglichen Rechnungsämter und Steuerlokal-
kommissionen haben für ihre Bezirke nach Maßgabe der ihnen durch
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