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89.
Der Bezirksdirektor hat sich zu vergewissern, daß das Material aus sämmt—
lichen Gemeinden seines Bezirks eingegangen ist. Sodann hat er dasselbe auf
seine Vollständigkeit und auch darauf zu prüfen, daß die Richtigkeit der Ge—
meindelisten überall von den Gemeindevorständen bescheinigt ist und endlich das
gesammte Material seines Bezirks nach Amtsgerichtsbezirken alphabetisch ge—
ordnet bis zum 1. Februar 1901 an das statistische Büreau Vereinigter Thü—
ringischer Staaten zu Weimar einzusenden.
8 10.
Das statistische Büreau zu Weimar ist beauftragt, die Prüfung und wei—
tere Bearbeitung des gesammten Materials der Obstbaumzählung nach den
vom Bundesrath gefaßten Beschlüssen vorzunehmen.
Zur Sicherung der gehörigen Ausführung dieses Auftrags haben sämmt—
liche Gemeindevorstände allen Anforderungen, welche von dem Vorstand des
statistischen Büreaus wegen etwa nöthiger Aufklärung der in die Obstbaum—
zählungs- und Gemeindelisten eingestellten Angaben und wegen der Berichtigung
und endgiltigen Feststellung des Zählungsergebnisses überhaupt an sie gelangen,
mit der erforderlichen Beschleunigung und Sorgfalt nachzukommen.
Weimar, den 29. September 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Aeußern und Innern.
H. L. v. Wurnib.