168
II. Auch in neuerer Zeit ist wahrzunehmen gewesen, daß Handwerksbursche
in großer Zahl, unter dem Vorwande, der ihnen obliegenden Wanderpflicht
zu genügen, sich oft arbeitslos umhertreiben und der Bevölkerung des
Staates durch Betteln und sonst lästig werden.
Das Großherzogliche Staats-Ministerium sieht sich hierdurch veranlaßt,
die von der vormaligen Großherzoglichen Landes-Direktion unterm 27. September
1828 in Bezug auf wandernde Gesellen bekannt gemachten polizeilichen
Verfügungen hierdurch in Erinnerung zu bringen und die Polizei-Behörden zu
deren gehöriger Handhabung anzuweisen.
Weimar am 15. Juli 1852.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfsischen
Staats-Ministeriums, Tbtheilung B.
Für den Departements-Chef.
Wirth.
III. Mit dem 1. Juli d. J. ist in Gerstungen ein Rechnungsamt an
der Stelle des aufgehobenen Reutamtes daselbst eingesetzt und es ist mit dem
gedachten Rechnungsamte die Verwaltung der dasigen Anmelde= und Uebergangs-Stelle
verbunden, auch demselben ausnahmsweise die Befugniß beigelegt worden,
die Instruirung der Untersuchungen wegen der zur Anzeige kommenden Vergehen
gegen die Gesetze über die gemeinschaftlichen direkten Zollabgaben und die
Erledigung solcher Untersuchungen zu bewirken. Das Rechnungsamt Gerstungen
hat die in den §.S#. 39 bis 41 des Gesetzes vom 5. März 1850 aufgeführten
Geschäfte dergestalt übertragen erhalten, daß sich die Zuständigkeit desselben
über den ganzen Bezirk des Großherzoglichen Justiz-Amtes Gerstungen,
wie derselbe unter II, 7 des der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni
1850 beigegebenen Verzeichnisses (Seite 568 des Regierungs-Blattes) näher bezeichnet
ist, erstreckt.
Zum Rechnungs-Amtmanne und Vorstande der Anmelde= und Uebergangs-Stelle
in Gerstungen ist der zeitherige Großherzogliche Rentamtmann August
Elias Gräf daselbst, zum Assistenten desselben ist der seitherige Großherzogliche
Steueramts-Gehilfe zu Neustadt a./O., Carl Schenk ernannt und beide Be-