Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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II.  Auch  in  neuerer  Zeit  ist  wahrzunehmen  gewesen,  daß  Handwerksbursche
  in  großer  Zahl,  unter  dem  Vorwande,  der  ihnen  obliegenden  Wanderpflicht
  zu  genügen,  sich  oft  arbeitslos  umhertreiben  und  der  Bevölkerung  des
Staates  durch  Betteln  und  sonst  lästig  werden.

Das  Großherzogliche  Staats-Ministerium  sieht  sich  hierdurch  veranlaßt,
die  von  der  vormaligen  Großherzoglichen  Landes-Direktion  unterm  27.  September
  1828  in  Bezug  auf  wandernde  Gesellen  bekannt  gemachten  polizeilichen
Verfügungen  hierdurch  in  Erinnerung  zu  bringen  und  die  Polizei-Behörden  zu
deren  gehöriger  Handhabung  anzuweisen.

Weimar  am  15.  Juli  1852.

Erstes  Departement  des  Großherzoglich  Sächfsischen
Staats-Ministeriums,  Tbtheilung  B.

Für  den  Departements-Chef.
Wirth.

III.  Mit  dem  1.  Juli  d.  J.  ist  in  Gerstungen  ein  Rechnungsamt  an
der  Stelle  des  aufgehobenen  Reutamtes  daselbst  eingesetzt  und  es  ist  mit  dem
gedachten  Rechnungsamte  die  Verwaltung  der  dasigen  Anmelde=  und  Uebergangs-Stelle
  verbunden,  auch  demselben  ausnahmsweise  die  Befugniß  beigelegt  worden,
die  Instruirung  der  Untersuchungen  wegen  der  zur  Anzeige  kommenden  Vergehen
  gegen  die  Gesetze  über  die  gemeinschaftlichen  direkten  Zollabgaben  und  die
Erledigung  solcher  Untersuchungen  zu  bewirken.  Das  Rechnungsamt  Gerstungen
  hat  die  in  den  §.S#.  39  bis  41  des  Gesetzes  vom  5.  März  1850  aufgeführten
  Geschäfte  dergestalt  übertragen  erhalten,  daß  sich  die  Zuständigkeit  desselben
  über  den  ganzen  Bezirk  des  Großherzoglichen  Justiz-Amtes  Gerstungen,
wie  derselbe  unter  II,  7  des  der  Ministerial-Bekanntmachung  vom  21.  Juni
1850  beigegebenen  Verzeichnisses  (Seite  568  des  Regierungs-Blattes)  näher  bezeichnet
  ist,  erstreckt.

Zum  Rechnungs-Amtmanne  und  Vorstande  der  Anmelde=  und  Uebergangs-Stelle
  in  Gerstungen  ist  der  zeitherige  Großherzogliche  Rentamtmann  August
Elias  Gräf  daselbst,  zum  Assistenten  desselben  ist  der  seitherige  Großherzogliche
Steueramts-Gehilfe  zu  Neustadt  a./O.,  Carl  Schenk  ernannt  und  beide  Be-