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Jena in einen südlichen und einen nördlichen Friedensrichterbezirk dergestalt
zerlegt wird, daß eine durch das Mühltal, die Erfurterstraße, die Kaiser Wilhelm—
straße, die Wagnergasse, über den Johannisplatz, durch die Johannisstraße, über
den Kirchplatz, durch die Saalstraße und den Steinweg laufende Linie zwischen
den beiden Bezirken die Grenze bildet.
Weimar, den 14. März 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
[/23) III. Von der Direktion der Schweizerischen Nationalversicherungs-Gesellschaft
zu Basel in an Stelle des Kaufmanns Friedrich Borchers in Weimar, bis-
herigen Hauptagenten derselben (Ministerialbekanntmachung vom 21. Februar
1903, Regierungsblatt Seite 40), der Gewerbevereins-Sekretär Hugo Koch
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogtum ernannt worden.
Weimar, den 3. März 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
(24) IV. Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende Verordnung
des Neichskanzlers vom 15. März d. J., betreffend Anderungen der Postordnung
vom 20. März 1900 — Regierungsblatt Seite 331 — hierdurch zur öffent-
lichen Kenntnis gebracht.
Weimar, den 21. März 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.